Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Golf Performance Institute (nachfolgend „GPI“ genannt) und seinen Kunden. Mit der Auftragserteilung erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, GPI stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
GPI bietet Dienstleistungen im Bereich Golfschläger-Fitting, Golfschlägeranfertigungen sowie Werkstatt- und Reparaturleistungen an. Die Einzelheiten zu den jeweiligen Leistungen werden individuell vereinbart und dem Kunden vor Vertragsabschluss mitgeteilt.
Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde einen Auftrag schriftlich, per E-Mail, telefonisch oder persönlich erteilt und dieser durch GPI bestätigt wird. Der Kunde erhält eine Bestätigung des Auftrags mit allen relevanten Informationen. Der Kunde ist verpflichtet, die Auftragsbestätigung umgehend auf Richtigkeit zu überprüfen und etwaige Fehler unverzüglich zu melden.
4.1. Alle individuell angefertigten Golfschläger sowie Anpassungen von bestehenden Schlägern werden gemäß den speziellen Kundenanforderungen gefertigt. Dies umfasst die Auswahl von Schlägerkopf, Schaft, Griff und anderen Komponenten auf Basis der Ergebnisse des Fittings.
4.2. Da es sich um Sonderanfertigungen handelt, sind alle beauftragten Golfschlägeranfertigungen sowie Werkstatt- und Reparaturleistungen von der Stornierung oder Rückgabe ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein nachweisbarer Mangel vor, der auf einen Fehler von GPI zurückzuführen ist.
5.1. Die angegebenen Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, soweit nicht anders ausgewiesen.
5.2. Der Rechnungsbetrag ist nach Erhalt der Rechnung sofort ohne Abzüge fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
5.3. GPI behält sich das Recht vor, bei individuellen Anfertigungen eine Anzahlung zu verlangen. Der genaue Betrag und die Zahlungsmodalitäten werden vorab schriftlich vereinbart.
6.1. Da es sich bei den durch GPI beauftragten Golfschlägeranfertigungen sowie Werkstatt- und Reparaturleistungen um kundenspezifische Sonderanfertigungen handelt, ist eine Stornierung nach Auftragserteilung ausgeschlossen. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, auf ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB zu verzichten.
6.2. Sollte GPI aufgrund besonderer Umstände (z.B. Lieferengpässe, unvorhergesehene Materialprobleme) nicht in der Lage sein, die beauftragte Leistung zu erbringen, wird der Kunde umgehend informiert. In diesem Fall steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu, und bereits geleistete Zahlungen werden vollständig erstattet.
7.1. GPI wird die vereinbarten Leistungen innerhalb der vereinbarten Fristen erbringen, soweit keine anderen Absprachen getroffen wurden.
7.2. Sollte es zu Verzögerungen kommen, die nicht im Einflussbereich von GPI liegen (z.B. Lieferprobleme bei Zulieferern), verlängern sich die vereinbarten Fristen entsprechend. Der Kunde wird in diesem Fall umgehend informiert.
8.1. GPI übernimmt die Gewährleistung für die sachgemäße Ausführung der beauftragten Leistungen und die Verwendung qualitativ hochwertiger Materialien.
8.2. Im Falle von Mängeln hat der Kunde GPI unverzüglich darüber zu informieren. GPI hat das Recht, nach eigener Wahl entweder den Mangel zu beheben oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
8.3. Die Haftung von GPI ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet GPI nur im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens.
Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises Eigentum von GPI.
Alle im Rahmen der Auftragserteilung erhobenen Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Abwicklung des Auftrags genutzt. Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der separaten Datenschutzerklärung von GPI geregelt.
11.1. Gültigkeitsdauer:
Alle von GPI ausgestellten Gutscheine (Wertgutscheine, Fitting-Gutscheine, Trainingsgutscheine und Indoor-Simulator-Gutscheine) sind ab dem Kaufdatum 12 Monate gültig. Nach Ablauf dieser Frist verlieren die Gutscheine ihre Gültigkeit. Eine Verlängerung ist nur auf Kulanzbasis des Golf Performance Institute (GPI) möglich.
11.2. Personalisierung und Übertragbarkeit:
Die Gutscheine werden individuell auf den Namen des Beschenkten ausgestellt und sind nicht auf Dritte übertragbar. Die Personalisierung erfolgt gemäß den Angaben des Käufers zum Zeitpunkt des Kaufs. Änderungen des Namens oder eine nachträgliche Übertragung auf andere Personen sind nicht möglich.
11.3. Einlösung:
Gutscheine können ausschließlich für die auf dem Gutschein aufgeführten Dienstleistungen und Angebote eingelöst werden. Eine Barauszahlung des Gutscheinwerts ist ausgeschlossen.
11.4. Verlust des Gutscheins:
Bei Verlust, Diebstahl oder Unleserlichkeit des Gutscheins übernimmt GPI keine Haftung. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz.
12.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
12.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von GPI, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
12.3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Golf Performance Institute GmbH
Stand: 1. September 2024